Gericht bestätigt Kaufhof-Rabatt
Köln, 4. Juli. Der von der Kaufhof AG am ersten Tag des Winterschlussverkaufs in diesem Jahre praktizierte Frühaufsteherrabatt ist kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Dies entschied rechtskräftig das Oberlandesgericht Köln im Verfahren der einstweili
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