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    Lebensmittel Zeitung 48 vom 03.12.1999 Seite 026

    Recht

    Landbell-System darf weiter arbeiten

    Landgericht Limburg sieht keinen wettbewerbsrechtlichen Charakter der deutschen Freistellungsregel - Von Petra Klein

    Köln, 2. Dezember. Im einstweiligen Verfügungsverfahren der Duales System Deutschland AG (DSD), Köln, gegen die Landbell-LDK-Gesellschaft für nachhaltige Kreislaufwirtschaft, Wetzlar, liegt jetzt die Urteilsbegründung des Landgerichts Limburg (LG) vor. Di

    [3671 Zeichen] € 5,75