LG Kiel untersagt Saturn-Werbung
Kiel. Wird ein beworbenes Produkt nur in beschränkter Menge abgegeben, so muss deutlich auf diese Beschränkung hingewiesen werden. Dies entschied das Landgericht Kiel (Az.: 14 O 119/14). Eine Saturn-Filiale hatte ein Smartphone beworben, die Abgabe auf „
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