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    Lebensmittel Zeitung Nr. 06 vom 12.02.1999 Seite 028

    Recht

    Karlsruhe klärt den Regalvorrat

    Speziell beworbene Computer müssen nun eine Woche vorrätig sein

    Wie. Karlsruhe, 11. Februar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der vergangenen Woche entscheiden, daß in einer speziellen Zeitungsbeilage besonders beworbene Computergeräte mindestens eine Woche in den Regalen des werbenden Geschäfts vorrätig sein müssen

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    Lebensmittel Zeitung Nr. 06 vom 12.02.1999 Seite 002

    Kommentar Recht

    Karlsruher Vorratshaltung

    Diethard Wiechmann

    "Sonderangebote müssen jetzt generell eine Woche lang vorrätig sein!" Dieses Fazit zog letzte Woche die deutsche Medienlandschaft aus einer Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Doch welche Nachricht kam wirklich aus Karlsruhe? Es ging

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