Zuckerhersteller dürfen kooperieren
Bundeskartellamt billigt „einmalige und befristete“ Zusammenarbeit – Vorsorge für Gasmangellage
Die vier führenden Zuckerhersteller in Deutschland können sich im Falle eines Gasversorgungsnotstandes gegenseitig Produktionskapazitäten zur Verfügung stellen. Das Kartellamt gibt einer Kooperation grünes Licht.
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