Verbraucherrechte
Mahngebühr muss angemessen sein
Das Oberlandesgericht Hamburg hat dem Versandhandelsunternehmen Otto untersagt, eine monatliche Mahnkostenpauschale in Höhe von 10 Euro zu berechnen (Az. 406 HKO 118/20). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die die Pauschale für
[488 Zeichen]
€ 5,75