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    Lebensmittel Zeitung Nr. 43 vom 29.10.1999 Seite 026

    Recht

    "Frische"-Werbung war irreführend

    Frische Schaumküsse können nicht mit einem MHD von 23 oder 28 Tagen versehen werden / Von Diethard Wiechmann

    Hamburg, 28. Oktober. Die Werbung "Immer frisch! Frische-Garantie. Qualität, die schmeckt!" für Schaumküsse mit Mindesthaltbarkeitsdaten von 23 bzw. 28 Tagen ist irreführend und ein Verstoß gegen § 3 UWG. Dies entschied das Landgericht Hamburg im einstw

    [5583 Zeichen] € 5,75