Gericht stoppt vergleichende Werbung
Die Gegenüberstellung von "Qualitäts"-Eigenmarken des Handels mit Markenartikeln in einem Werbeprospekt ist unzulässig
Stuttgart, 4. Dezember. Die vergleichende Werbung in Vergleichslisten, bei denen Eigenmarken des Händlers Markenartikeln gegenübergestellt werden und auf den niedrigeren Preis der Handelsmarke hingewiesen wird, ist unzulässig.
Dies entschied das Oberlan
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€ 5,75