Neues Spiel ums Bruttoprinzip
Werbe-Bruttoregelung wirkt wettbewerbsverzerrend / Landesmedienanstalten suchen Ausweg / EU-Gericht letzte Instanz
KOBLENZ Für Sat 1 gilt wieder das Bruttoprinzip. Verkaufsdirektor Kurt Ludwig begrüßt das Urteil der Koblenzer OVG-Richter (HORIZONT 9/94) als eine "Entzerrung der Werbezeiten, die auch zuschauerfreundlicher" sind. Da Sat 1 bis zum Herbst 1993 ohnehin von
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