EU-Rechtsverstoß liegt nicht vor
Ausschluß von Aktionären vom Bezug neuer Stammaktien war legitim
Wie./vwd. Luxemburg, 21. November. Die deutsche Rechtsprechung, die für das Bezugsrecht von neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften strengere Vorschriften vorsieht als die einschlägige EU- Richtlinie, verstößt nicht gegen Gemeinschafts
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