BGH schränkt Werbe-SMS ein
Gericht gibt Verbrauchern Recht - Mehr Auskunftspflichten
Karlsruhe, 26. Juli. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Verbraucher bei SMS-Werbung gestärkt. Auftraggeber müssen ihre Identität offenbaren.
Der BGH urteilte, dass Versender von Werbe-SMS auf Anfrage Namen und Adressen der Versender mitteilen müsse
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