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    Lebensmittel Zeitung 46 vom 19.11.2010 Seite 024

    Recht

    Rossmann berechnet Preise richtig

    Drogeriehändler gewinnt gegen Bundeskartellamt auch in letzter Instanz - WKZ korrekt verrechnet - Handel behält volle Preishoheit

    Frankfurt. Rossmann gewinnt den Prozess um Unter-Einstandspreise nun auch letztinstanzlich. Werbekostenzuschläge (WKZ) dürfen beliebig kumuliert werden, bestätigte der Bundesgerichtshof. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte kurzen Prozess: Ohne langes Ver

    [3601 Zeichen] € 5,75