Längere Öffnung ist noch möglich
Leipzig, 28. November. Das sächsische Wirtschaftsministerium hat die im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an die zuständigen Landratsämter und kreisfreien Städte ergangene Empfehlung, Ausnahmeregelungen nach dem Ladenschlussgesetz zu bewilligen, bis zu
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