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    HORIZONT 07 vom 17.02.2000 Seite 010

    Nachrichten

    TV-Werberecht Medienanstalten überarbeiten die Werberichtlinien / Cross-Promotion in Senderfamilien gilt als Werbung

    Aufsicht erschwert Familienbande

    Frankfurt / Die TV-Sender der CLT-Ufa (RTL-Sender, Vox) und der Kirch-Gruppe (Sat 1, Pro Sieben, Kabel 1, DSF, N 24) müssen sich die Cross-Promotion innerhalb ihrer jeweiligen Senderfamilie in Zukunft teuer erkaufen. Der Grund: In der aktuellen Fassung de

    [3735 Zeichen] € 5,75