KURZ NOTIERT
Apotheken: Der Drogeriemarktbetreiber dm kann aufatmen: Das Bundesverwaltungsgericht hat Pick-up-Stellen, wie sie von dm betrieben werden erlaubt. Einzige Auflage: Sie darf sich nicht den Anschein einer Apotheke geben. Die Richter haben im Falle des dm-P
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