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    Lebensmittel Zeitung 24 vom 12.06.2009 Seite 008

    Handel

    KURZ NOTIERT

    Apotheken: Der Drogeriemarktbetreiber dm kann aufatmen: Das Bundesverwaltungsgericht hat Pick-up-Stellen, wie sie von dm betrieben werden erlaubt. Einzige Auflage: Sie darf sich nicht den Anschein einer Apotheke geben. Die Richter haben im Falle des dm-P

    [1318 Zeichen] € 5,75