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    Lebensmittel Zeitung Nr. 17 vom 25.04.1997 Seite 026

    Recht

    Gericht verurteilt dm zu Ordnungsgeld von 1 Mio. DM

    Das Drogeriemarkt-Unternehmen hatte sich "bewußt" über eine einstweilige Verfügung hinweggesetzt

    Wie. Düsseldorf/Karlsruhe, 24. April. Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag des Vereins zur Wahrung des lauteren Wettbewerbs e.V. Düsseldorf das Filialunternehmen dm-Drogerie Markt GmbH & Co KG, Karlsruhe, zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 1 Mio. DM v

    [3519 Zeichen] € 5,75