Arbeitszeit später nachholen
Serie Arbeitsrecht – Familienpflegezeitgesetz regelt finanziellen Ausgleich bei reduzierter Beschäftigung
Frankfurt. Bis zu zwei Jahre lang kann ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit reduzieren, um Familienangehörige zu pflegen. Die ab Januar 2012 geplante Regelung basiert allerdings auf Freiwilligkeit.
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