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Serie Arbeitsrecht: Kündigung nach geschäftsschädigendem Youtube-Video ist unwirksam – Entscheidung des BAG
Erfurt. Am 31. Juli 2014 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) erstmals über die Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers entschieden, der via Youtube und Facebook geschäftsschädigende Äußerungen verbreitet hatte. Die Kündigung ist unwirksam.
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