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    gv praxis 2 vom 06.02.2019 Seite 65

    Marktplatz

    Lemonaid

    Keine Limonade

    Die Erfrischungsgetränke der Hamburger Marke Lemonaid dürfen vorerst weiter als Limonade bezeichnet werden, obwohl sie nicht den geltenden Leitsätzen für Erfrischungsgetränke entsprechen. Das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in Hamburg w

    [1458 Zeichen] € 5,75