Die Stadt haftet nicht für Sonderumlage im Ihme-Zentrum
Hannover. Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass die Stadt Hannover als einzig solvente Eigentümerin einer Gewerbefläche im Ihme-Zentrum nicht für den Anteil der Sonderumlage zur Sanierung der Sockelgeschosse haftet, die die im Insolvenzverfahren befindliche Projekt IZ Hannover als Eigentümerin von 96% der Gewerbeflächen schuldig geblieben ist.
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Die Sockelgeschosse des Ihme-Zentrums sind seit 2009 in großen Bereichen im Rohbauzustand. Quelle: Immobilien Zeitung, Urheberin: Theda Eggers
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