Ohne Fahrtenbuch wird "1 Prozent" fällig
KÖLN Kann ein Geschäftsführer seinen Dienstwagen auch privat nutzen, so kann er nicht verlangen, dass der private Anteil nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern berechnet wird, wenn er kein Fahrtenbuch geführt hat, sondern nachträglich eine pauschale
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