Onlineinserat muss deutlich auf Provision hinweisen
Rechtsanwalt Dr. Stefan Fink von Beiten Burkhardt
Maklerrecht. Wer sich auf ein Immobilienangebot im Internet an einen Makler wendet, erklärt damit noch nicht, im Erfolgsfall eine Maklerprovision zu schulden. Etwas anderes gilt, wenn das Angebot deutlich auf eine vom Interessenten zu zahlende Provision hinweist.
LG Oldenburg, Urteil vom 16. Mai 2013, Az. 5 O 3605/12
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