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    Immobilien Zeitung Nr. 07 vom 16.02.2012 Seite 13

    RECHT UND STEUERN

    Subunternehmer im Vorteil

    Für deutsche Unternehmen ist Vorsicht geboten, wenn sie Geschäfte in Frankreich oder mit französischen Unternehmen in der Immobilien- und Baubranche abschließen. Teilweise haben sie dort nämlich besondere Pflichten gegenüber Subunternehmern - in Deutschland gibt es diese Pflichten nicht. Das deutsche Recht kennt dagegen andere Sicherungsmöglichkeiten für Subunternehmer wie das Bauforderungssicherungsgesetz. Die Gastautoren Rechtsanwältin Alexa Zimmer und Rechtsanwalt Thomas Utzerath erklären die Unterschiede zwischen den entsprechenden rechtlichen Regelungen der beiden Länder und verraten, wie sich deutsche Bauherren in Frankreich verhalten sollten.

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