Trotz Montage auf Bauwerk: Kurze Verjährung für Solarmodule
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wronna von KNH Rechtsanwälte Baurecht. Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer Fotovoltaikanlage, die der Käufer angebracht hat, um mit dem erzeugten Solarstrom Einnahmen zu erzielen, verjähren innerhalb der Zweijahresfrist (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013, Az. VIII ZR 318/12
[2934 Zeichen]
2014/14040324.jpg
€ 5,75