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    Immobilien Zeitung Nr. 48 vom 06.12.2007 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Maklerrecht

    Rechtsanwalt Andre Wrede von der Kanzlei Klaus H. Becker - Andre Wrede, KölnEin Makler steht zu seinem Auftraggeber als dessen Interessenvertreter in einem besonderen Treueverhältnis, aus dem sich Nebenpflichten ergeben. Eine sachgemäße Interessenwahrnehmung gebietet es, den Kaufinteressenten über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entscheidung des Auftraggebers von Bedeutung sein können, zu informieren.BGH, Az. III ZR 43/99

    [2660 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 43 vom 01.11.2007 Seite 11

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Rechtsanwalt Andre Wrede von der Kanzlei Klaus H. Becker - Andre Wrede, Köln Dem Makler steht eine Nachweisprovision nur zu, wenn er nicht nur den Nachweis eines zur Vermietung stehenden Objekts erbracht hat, sondern seinen Auftraggeber auch in die Lage versetzt, in Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag zu treten. LG Gießen, Az. 1 S 104/07

    [2642 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 38 vom 27.09.2007 Seite 16

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG Maklerrecht Maklerrecht

    Rechtsanwalt Andre Wrede von der Kanzlei Klaus H. Becker - Andre Wrede, Köln Ein Anwalt, der sich von einem Makler, zu dem der Kontakt über ihn zustande kam, eine Unterprovision versprechen lässt, ohne seinen Auftraggeber und Mandanten darüber zu informieren, muss diese Provision wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Auftraggebers zurückzahlen. Insbesondere dann, wenn der Makler eine stark überhöhte Provision erhält. BGH, Az. IX ZR 121/99

    [2685 Zeichen] € 5,75