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    Immobilien Zeitung Nr. 07 vom 20.02.2014 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Auch Widerrufsmöglichkeit verlängert nicht die Angebotsfrist

    Rechtsanwalt Dr. Andreas van den Eikel von White & Case Grundstücksrecht. Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des Anderen unbefristet fortbesteht und vom Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch bei einem widerruflichen Angebot mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar. BGH, Urteil vom 7. Juni 2013, Az. V ZR 10/12

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 47 vom 24.11.2011 Seite 13

    RECHT UND STEUERN

    Pflegeheiminvestments besser absichern

    Der Bedarf an ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten in der Alten- und Langzeitpflege nimmt dank steigender Lebenserwartung stetig zu. Daher haben auch institutionelle Investoren diesen Markt für sich entdeckt. Pachtverträge werden üblicherweise für einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren geschlossen. Da es sich nur um einen Pächter handelt, sind der Verwaltungsaufwand und, wenn man einen verlässlichen Betreiber hat, auch das Risikopotenzial gering. Dennoch kann es vorkommen, dass sich der Investor und der Betreiber zerstreiten. Gastautor Rechtsanwalt Andreas van den Eikel zeigt auf, was Investoren bei Pflegeheimprojekten beachten sollten, um sich rechtlich abzusichern.

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 04 vom 31.01.2008 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Mietrecht

    Rechtsanwalt Dr. Andreas van den Eikel (LL.M.) von CMS Hasche Sigle, BerlinEine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Regelung über die Fälligkeit des Mietzinses gehört zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen und bedarf bei langfristigen Mietverträgen daher der Schriftform.BGH, Az. XII ZR 198/05

    [3090 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 38 vom 27.09.2007 Seite 16

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG Mietrecht Mietrecht

    Rechtsanwalt Dr. Andreas van den Eikel, LL.M., von CMS Hasche Sigle, Berlin Kündigt der Mieter außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund wegen einer Pflichtverletzung des Vermieters, ist neben einer Fristsetzung zur Abhilfe eine Androhung der Kündigung nicht erforderlich. BGH, Az. VIII ZR 281/06

    [2704 Zeichen] € 5,75