RECHTSPRECHUNG Baurecht Baurecht
Rechtsanwältin Dr. Anja Birkenkämper von Kapellmann und Partner, Mönchengladbach Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach nur die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vergütet und weitere Ansprüche ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber ohne besonderen Grund kündigt, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam. BGH, Az. VII ZR 154/06
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