Ist der Aufenthaltstitel erteilt, ist die
Bonität meist gesichert
Rund 6,7 Mio. Ausländer lebten Ende 2008 im Bundesgebiet. Viele Vermieter scheuen sich, Mietverhältnisse mit ausländischen Mitbürger/innen einzugehen. Dies fußt oft auf der Unkenntnis über die verschiedenen Rechtsgrundlagen für den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland. Anne Glinka erläutert die Aufenthaltstitel, die Rückschlüsse auf den Aufenthaltsstatus und die Verfestigung eines Aufenthalts zulassen.
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