Einfügegebot: So klappt's auch mit den Nachbarn
Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen regeln Art, Maß und Gestaltung eines Bauvorhabens. Jedoch kann der Bauherr in seinem Bauantrag versuchen, sich unter Angaben von Gründen über den Bebauungsplan hinwegzusetzen. Existiert kein solcher Bebauungsplan, entscheiden die Behörden darüber, ob sich sein Vorhaben in die Umgebung einpasst oder nicht. Dass eine solche Entscheidung oft zu Streit zwischen Bauherr und Kommune führt, liegt auf der Hand. IZ-Gastautor Rechtsanwalt Bastian Hirsch erläutert, was Bauträger und Eigentümer in diesem Fall beachten müssen.
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