RECHTSPRECHUNG
Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Bernd Knipp von Heiermann Franke Knipp, Frankfurt am MainMehrere Bauwerke im Sinne von § 22 HOAI liegen vor, wenn diese konstruktiv getrennt sind. Auch wenn die Wände einer Tiefgarage zugleich tragende Wände des darüberliegenden Gebäudes sind, nimmt dies einer ansonsten selbstständigen Tiefgarage nicht ihre Selbstständigkeit.KG, Az. 10 U 24/01 (BGH, Beschluss, Az. VII ZR 228/05, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
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