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Rechtsanwalt Dr. Christian Hamann von Gleiss Lutz, Berlin Verletzt der Betreiber einer Ölheizung mit unterirdischem Heizöltank seine Pflicht zur ständigen Überwachung der Anlage, ist er zur Sanierung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen auch außerhalb seines Grundstücks verpflichtet, wenn es zum Austritt von Öl aus einem Leitungsleck kommt. Welche Überwachungsmaßnahmen der Betreiber vornehmen muss, bestimmt sich auch nach dem Alter und dem sicherheitstechnischen Stand der Anlage. OVG Lüneburg, Az. 7 LC 67/05
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