Auftraggeber darf aus Siegerangebot kein Geheimnis machen
Rechtsanwältin Christina Meincke von Rechtsanwälte Meincke Bienmüller Foto: MB Vergaberecht. Ein Bieter, der in rechtswidriger Weise übergangen wurde, kann als Schadenersatz auch den entgangenen Gewinn fordern. Der Auftraggeber kann im Prozess dazu verpflichtet werden, Angebotsunterlagen anderer Bieter vorzulegen. OLG Koblenz, Urteil vom 6. Februar 2014, Az. 1 O 906/13 (nicht rkr.)
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