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    Immobilien Zeitung Nr. 04 vom 31.01.2008 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Maklerrecht

    Rechtsanwalt Dr. Ernst-Michael Ehrenkönig, BerlinDer Mitgeschäftsführer und Mitgesellschafter einer Gesellschaft, die sich unter anderem mit der Vermittlung von Immobilien befasst, kann die Gefahr einer Interessenkollision nicht dadurch vermeiden, dass er sich in der Geschäftsführung auf den Verwaltungsbereich beschränkt.BGH, Az. AnwZ (B) 92/06

    [3129 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 50 vom 20.12.2007 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Zwangsvollstreckungsrecht

    Rechtsanwalt Dr. Ernst-Michael Ehrenkönig, BerlinStellt der Gerichtsvollzieher beim Räumungstermin vor Ort fest, dass die betroffenen Räumlichkeiten nicht mehr die Schuldnerin, sondern eine weitere Gesellschaft besitzt, so ist zur Räumung gegen diese ebenso ein Vollstreckungstitel erforderlich.LG Memmingen, Az. 4 T 801/06

    [2652 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 45 vom 15.11.2007 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Rechtsanwalt Dr. Ernst-Michael Ehrenkönig, Berlin Ein gesonderter Vollstreckungstitel gegen einen Untermieter ist nicht notwendig, wenn keine lang andauernde Lebensgemeinschaft zwischen Schuldner und Untermieter erkennbar ist. Es ist in diesem Fall von einem fehlenden Mitbesitz des Lebenspartners des Schuldners auszugehen. AG Ansbach, Az. M 3839/06

    [2621 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 39-40 vom 04.10.2007 Seite 56

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG Zwangsvollstreckungsrecht Zwangsvollstreckungsrecht

    Rechtsanwalt Dr. Ernst-Michael Ehrenkönig, Berlin Hat der Gläubiger einem Untermietverhältnis stillschweigend zugestimmt, indem er Mietzahlungen etc. widerspruchslos entgegengenommen hat, ist für eine Räumung der Mietsache ein gesonderter Vollstreckungstitel gegen den Untermieter nötig. LG Landsberg, Az. 5 T 5039/06

    [2716 Zeichen] € 5,75