RECHTSPRECHUNG
Rechtsanwalt Dr. Heiko Fuchs von Kapellmann und Partner, Mönchengladbach Aus einer Formulierung in allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Stichwort " Inanspruchnahme aus der Bürgschaft" geht nicht hervor, dass die Zahlungsaufforderung Fälligkeitsvoraussetzung sein soll, wenn die Klausel gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen keine besonderen Regelungen enthält, ab welchem Zeitpunkt die Gläubigerin an den selbstschuldnerischen Bürgen herantreten kann. OLG Frankfurt, Az. 17 U 153/06
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