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    Immobilien Zeitung Nr. 04 vom 31.01.2008 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Baurecht

    Rechtsanwalt Dr. Heiko Fuchs von Kapellmann und Partner, MönchengladbachEin Besteller, der wegen eines Baumangels die Bezahlung des Werklohns verweigert, braucht auch nach Einführung des § 641 Abs. 3 BGB durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 nicht zur Höhe der Kosten einer Mängelbeseitigung vorzutragen.BGH, Az. VII ZR 125/06

    [3055 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 42 vom 25.10.2007 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    RECHTSPRECHUNG

    Rechtsanwalt Dr. Heiko Fuchs von Kapellmann und Partner, Mönchengladbach Aus einer Formulierung in allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Stichwort " Inanspruchnahme aus der Bürgschaft" geht nicht hervor, dass die Zahlungsaufforderung Fälligkeitsvoraussetzung sein soll, wenn die Klausel gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen keine besonderen Regelungen enthält, ab welchem Zeitpunkt die Gläubigerin an den selbstschuldnerischen Bürgen herantreten kann. OLG Frankfurt, Az. 17 U 153/06

    [2699 Zeichen] € 5,75