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    Immobilien Zeitung Nr. 22 vom 06.06.2013 Seite 13

    RECHT UND STEUERN

    Nachbessern muss dem Bauherrn oft genügen

    Ein Bauherr hat keinen Anspruch darauf, dass Baumängel durch eine Neuerstellung beseitigt werden. Oft reichen Nachbesserungen aus, sofern sie der vereinbarten Leistung gleichkommen, erklärt Gastautorin Rechtsanwältin Jutta Wittler.

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    Immobilien Zeitung Nr. 01 vom 05.01.2012 Seite 13

    RECHT UND STEUERN

    Architekten bleiben oft auf ihren Kosten sitzen

    Ab welcher Phase eines Bauprojekts ein Architekt ein Honorar fordern kann, ist oft unklar. Die Folgen sind juristische Streitigkeiten mit dem Bauherrn. Häufig ist es auch schwer, die kostenfreie Akquisition von der honorierfähigen Beauftragung zu unterscheiden. Rechtsanwältin Jutta Wittler erklärt, welche Regeln beim Architektenhonorar gelten und wen Architekten neben dem Bauherrn noch in Anspruch nehmen können.

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