Wer das Vergaberecht missachtet, muss Fördergeld zurückgeben
Rechtsanwalt Dr. Martin Schellenberg von Heuking Kühn Lüer Wojtek Vergaberecht. Zuwendungen für öffentlich geförderte Gebäude können zurückgefordert werden, wenn der Bau nicht nach geltendem Vergaberecht ausgeschrieben wird. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. August 2013, Az. 12 A 1751/12
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