RECHTSPRECHUNG Wohnungseigentumsrecht Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Michael Eggert (LL.M.) von Nörr Stiefenhofer Lutz, Dresden Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann eine Versorgungssperre gegen säumige Miteigentümer so lange erlassen, bis die rückständigen Beiträge nahezu vollständig gezahlt wurden. Die Grenze der Treuwidrigkeit ist erst dann überschritten, wenn der Vollzug der Versorgungssperre unverhältnismäßig wäre. OLG Dresden, Beschluss, Az. 3 W 0082/07
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