RECHTSPRECHUNG
Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwältin Nicola Lotz von Lotz & Partner, Frankfurt am MainSieht die Gemeinschaftsordnung keinen anderen Maßstab vor, entspricht die Verteilung von Kabelanschlusskosten nach Miteigentumsanteilen der ordnungsgemäßen Verwaltung, auch wenn der Kabelnetzbetreiber diese Kosten nach einem anderen Schlüssel bemisst.BGH, Az. V ZB 83/07
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