RECHTSPRECHUNG
Mietrecht
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Leo von Görg Partnerschaft, EssenErhält der Vermieter vom Mieter eine beschädigte Mietsache zurück, kann er nur den Mindererlös und nicht die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten geltend machen, wenn er die Immobilie vor Ende des Prozesses gegen den Mieter veräußert hat.OLG Brandenburg, Az. 3 U 167/06
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