Abrede über Fälligkeit der Miete muss schriftformkonform sein
Rechtsanwältin Ulrike Janssen von Hogan Lovells Mietrecht. Auch auf den ersten Blick unbedeutende Änderungen, z.B. des monatlichen Fälligkeitstermins der Miete, können wesentlich sein und unterliegen dem Schriftformerfordernis. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen treuwidrig. KG, Urteil vom 28. Oktober 2013, Az. 8 U 181/12
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