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    Immobilien Zeitung Nr. 19 vom 15.05.2014 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Anspruch auf Geld statt Reparaturen nur bei Umbau

    Rechtsanwältin Ulrike Janssen von Hogan Lovells Bild: Hogan Lovells Mietrecht. Der Vermieter muss tatsächlich umbauen, will er vom Mieter statt der Durchführung von Schönheitsreparaturen bzw. Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bei Ende des Mietvertrags einen Geldbetrag verlangen. BGH, Urteil vom 12. Februar 2014, Az. XII ZR 76/13

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 09 vom 06.03.2014 Seite 14

    RECHT UND STEUERN

    Abrede über Fälligkeit der Miete muss schriftformkonform sein

    Rechtsanwältin Ulrike Janssen von Hogan Lovells Mietrecht. Auch auf den ersten Blick unbedeutende Änderungen, z.B. des monatlichen Fälligkeitstermins der Miete, können wesentlich sein und unterliegen dem Schriftformerfordernis. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen treuwidrig. KG, Urteil vom 28. Oktober 2013, Az. 8 U 181/12

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 39-40 vom 29.09.2011 Seite 55

    RECHT UND STEUERN

    Wenn die Geschäftsräume einen Mangel haben

    Im Bürohaus funktioniert die Zugangskontrolle nicht, im Lagerraum regnet es rein und im Einkaufszentrum steht die Hälfte der Läden leer: Mietmangel? Mietminderung? Nur selten herrscht über einen Mangel der Mietsache Einigkeit zwischen den Beteiligten. Die Frankfurter Rechtsanwältin Ulrike Janssen stellt das Dauerthema Mietminderung mit Blick auf das Gewerberaummietrecht vor und gibt einen Überblick über Klauseln und Urteile.

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 18 vom 07.05.2009 Seite 11

    RECHT UND STEUERN

    Im Versicherungsfall hat die Bank das Sagen

    Wird der Kauf einer Immobilie fremdfinanziert, fordert die finanzierende Bank Sicherheiten auch im Zusammenhang mit Ansprüchen aus Versicherungsverträgen. Ulrike Janssen beschreibt im vierten Teil ihres Beitrags die verschiedenen Sicherungsmöglichkeiten.

    [10257 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 17 vom 30.04.2009 Seite 13

    RECHT UND STEUERN

    Mieter als Versicherungsnehmer: Chancen und Risiken

    Die Variante des Versicherungsabschlusses durch den Mieter kommt dann in Betracht, wenn die gesamte Immobilie nur an einen einzigen Mieter vermietet ist, was insbesondere im Rahmen von Saleand-Leaseback-Transaktionen der Fall sein wird. In diesen Fällen schließt der Mieter eine Versicherung für fremde Rechnung ab. Ulrike Janssen erklärt die Besonderheiten eines solchen Versicherungsvertrags.

    [10409 Zeichen] € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 16 vom 23.04.2009 Seite 12

    RECHT UND STEUERN

    Darf der Mieter verwalten, schadet's dem Vermieter

    Normalerweise hat jede Mietvertragspartei ein Interesse an der Versicherung eigener Sachen bzw. des eigenen Haftungsrisikos. So dient die Gebäudeversicherung in erster Linie dem Sacherhaltungsinteresse des Eigentümers. Hausrat-, Inventar- und Betriebsunterbrechungsversicherungen sichern primär den Mieter ab. Im Einzelfall können sich diese Interessen aber auch verschieben oder überschneiden. In diesem zweiten Teil ihres vierteiligen Beitrags erläutert Ulrike Janssen, worauf beim Versicherungsabschluss durch den Vermieter geachtet werden sollte.

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    € 5,75

    Immobilien Zeitung Nr. 15 vom 16.04.2009 Seite 19

    RECHT UND STEUERN

    Nicht immer an das Schlimmste denken? Doch!

    Versicherungen sind im Rahmen von Immobilientransaktionen von wesentlicher Bedeutung, werden jedoch in der Regel wenig berücksichtigt. Die Parteien der Transaktion sind zunächst so mit der Due Diligence und den Vertragsverhandlungen beschäftigt, dass das Thema Versicherungen bis zum Vertragsabschluss oder danach hinausgeschoben wird. Gastautorin Ulrike Janssen zeigt in einem vierteiligen Beitrag, wie sich je nach versicherungstechnischer Situation und Gestaltung der Mietverträge bereits im Kaufvertrag Regelungen treffen lassen, um Veräußerer und Erwerber bestmöglich abzusichern. Im ersten Teil geht es um den Übergang von Sachversicherungen.

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    € 5,75