Sicherheiten müssen im Vertrag sauber getrennt werden
Rechtsanwalt Dr. Uwe Steingröver von Friedrich Graf von Westphalen & Partner Baurecht. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft über 10% "zur Sicherung sämtlicher Ansprüche" aus einem Werkvertrag ist so auszulegen, dass sie auch Ansprüche nach Abnahme umfasst, und kann in einem Formularvertrag nicht wirksam vereinbart werden. BGH, Urteil vom 20. März 2014, Az. VII ZR 248/13
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