RECHTSPRECHUNG
Baurecht
Rechtsanwalt Werner Beyer von Beyer Rechtsanwälte, NürnbergFehler bei der Geltendmachung eines Mangelbeseitigungsanspruchs (hier: unberechtigtes Verlangen einer bestimmten Art und Weise der Mangelbeseitigung) schließen den Kostenvorschussanspruch nicht aus, wenn der Unternehmer seinerseits die Mangelbeseitigung unberechtigt verweigert.OLG Brandenburg, Az. 12 U 86/06
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