Mitbestimmungspflichtig
Betriebsrat stimmt bei vorzeitiger Attestvorlage mit
kü. Frankfurt, 3. Februar. Der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob der Betriebsrat mitzubestimmen hat, wenn der Arbeitgeber generelle Anordnungen über die Vorlage ärztlicher Bescheinigungen zum Nachweis der Arbeitsunfähi
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