Fallstricke beim Mindestlohn
Arbeitsrecht Von der Regelung betroffen sind alle – auch wer mehr als 8,50 Euro zahlt / Von Sandra Warden
Dass er kommt, auch im Gastgewerbe, hat sich mittlerweile herumgesprochen: Ab dem 1. Januar 2015 heißt es 8,50 Euro brutto pro Stunde, für jeden ab 18 Jahre – unabhängig von Qualifikation, Betriebsgröße, Region. Und bereits zum 1.1.2017 kommt die erste A
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