Ein Sternchen reicht zum „Beifügen“ aus
EuGH konkretisiert Anforderungen an Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben / Von Andreas Meisterernst
Luxemburg. Im „Doppelherz“-Verfahren präzisiert der Europäische Gerichtshof, wann und wie allgemeine gesundheitsbezogene Angaben speziell zugelassenen Aussagen beigefügt werden dürfen.
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