Analyse
Auf Messen gelten eigene Spielregeln
Ein Grundsatzurteil konkretisiert Unterlassungsansprüche gegen Nachahmerprodukte / Von Fee Mäder
Frankfurt. Der Bundesgerichtshof hat zur Präsentation von Nachahmer-Produkten auf Fachmessen geurteilt. Bereits auf Ausstellungen gegen vermeintliche Plagiate vorzugehen, kann zu früh sein.
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