Kein Angebot von ausverkauften Waren
Hamm. Als verfügbar gekennzeichnete Produkte, die tatsächlich nicht lieferbar sind, bedeuten einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (4 U 69/15). Ein Händler von Elektrofahrrädern hatte ein E-Bike in seinem
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