Analyse
Eine zweite Handreichung ist notwendig
Die Beurteilung von vertikalen Preisabsprachen durch das Kartellamt wirft immer noch Fragen auf / Von Michael Adam
Frankfurt. Das Bundeskartellamt verschickt in diesen Wochen Bußgeldbescheide im sogenannten Vertikal-Fall. Welche Verhaltensweisen das Amt als unzulässige vertikale Preisabsprachen ansieht, ist jedoch noch immer nicht eindeutig geklärt.
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