Netto verliert Streit zu Marke Bayernherz
München. Netto steht kein Markenschutz für die Wortmarke „Bayernherz“ bei Back- und Konditoreiwaren zu. Das hat das Bundespatentgericht unter Verweis auf die „fehlende Unterscheidungskraft“ entschieden (Az.: 25 W pat 525/17). Auch die vom Discounter
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